GoBD

Die Arbeit ist ausgeliefert, der Auftrag abgeschlossen und die Rechnung gedruckt. Nach dem Druck stellen Sie allerdings fest, dass Sie noch eine kleine Änderung vornehmen müssen.
Gemäß der GoBD können einmal final erstellte Rechnungen nicht so einfach weiter bearbeitet werden. Im Normalfall ist dann nur „gut schreiben – neu schreiben“ möglich. Hier steht Ihnen in CATSdent die Masterberechtigung zur Verfügung, mit der Sie im Notfall eine Rechnung zur Korrektur freigeben können – völlig GoBD-gerecht.

Da diese Korrektur nur unter ganz strengen Voraussetzungen zulässig ist, gehört die Masterberechtigung in die Hände des Chefs. So kann nur er allein darüber entscheiden, ob und an wen er diese Berechtigung vergibt. CATSdent hält sich an die GoBD Richtlinien, damit Sie sich keine Sorgen darüber machen müssen!