Die E-Rechnung im Dentallabor
Um es gleich vorweg zu sagen: Mit CATSdent können Sie nicht nur Rechnungen an Ihre Kunden elektronisch nach den Vorgaben der Europäischen Norm EN 16931 erstellen und versenden. Mit CATSdent können Sie auch elektronische Rechnungen empfangen und weiterverarbeiten. Sie sehen: In Ihrem Büro müssen Sie nur ein Softwaresystem einsetzen, um vollumfänglich fit für die E-Rechnung zu sein. Ihre digitalen Rechnungsbelege übergeben Sie mit digitalen Schnittstellen an Ihre Steuerkanzlei.
Versandpflicht: E-Rechnungen schreiben und versenden
Seit 2025 ist die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, im zwischenunternehmerischem Bereich (B2B) Standard. Das regelt §14 UStG. Davon betroffen sind also auch Dentallabore. Für Ausgangsrechnungen gibt’s großzügige Übergangsfristen, die Sie als Laborinhaber nutzen können, aber nicht müssen. So sind Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro erst ab 1.1.2028 verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Alle anderen müssen spätestens zum 1.1.2027 ihre Rechnungen schon als E-Rechnung versenden. Als Anwender der betriebswirtschaftlichen Dentallabor-Software CATSdent müssen Sie sich darüber aber keinen Kopf machen, denn Sie sind schon heute bestens aufgestellt, da Ihre Software fit für die E-Rechnung ist. CATSdent schreibt sämtliche Rechnungen ganz automatisch im ZUGFeRD-Format. Diese können Sie dann ganz bequem Ihrem Kunden per E-Mail zusenden.
Empfangspflicht: E-Rechnungen vom Lieferanten erhalten und verarbeiten
Keine Übergangsfristen sieht der Gesetzgeber für den Empfang von E-Rechnungen vor. Das heißt: Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmer und damit auch Dentallabore in der Lage sein, E-Rechnungen ihrer Lieferanten zu empfangen. Für den Empfang reicht natürlich grundsätzlich ein E-Mail-Postfach aus. Doch solche E-Rechnungen, die Ihnen Ihr Lieferant im gängigen ZUGFeRD-Format oder im XStandard zukommen lässt, sollte von Ihnen auch digital weiterverarbeitet werden können. Das erspart Ihnen erst die wertvolle Zeit, die Sie woanders sinnvoller einsetzen können. Auch hier überzeugt CATSdent auf ganzer Linie. Das Auslesen der elektronischen Lieferantenrechnung erfolgt automatisch, so dass auch die Übergabe an den Zahlungsverkehr zwecks Ausführung des Überweisungsauftrags an Ihr Online-Banking mit nur wenigen Klicks erledigt ist. Umfangreiche Auswertungen helfen Ihnen als Labor-Chef zudem, ihr Lieferantenmanagement zu optimieren.
Die digitale Schnittstelle zur Steuerkanzlei
Das perfekte Zusammenspiel zwischen Dentallabor und Steuerkanzlei ist essenziell für einen reibungslosen Geschäftsablauf. Doch Pendelordner und Schuhkartons mit Steuerbelegen sowie lange Fahrtzeiten zur Steuerkanzlei haben spätestens jetzt mit Einführung der elektronischen Rechnung ein Ende. Die E-Rechnung – sowohl Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen – werden inklusive digitalem Beleg direkt aus CATSdent an die Steuerkanzlei elektronisch übermittelt. Dafür gibt es in CATSdent Schnittstellen zu Lösungen der DATEV eG, einem IT-Dienstleister für Steuerberater. Hierüber können die Journale samt Belegen ganz automatisiert in die DATEV-Software des Steuerberaters übergeben werden. Was den Belegzeitraum angeht, sind die Labore absolut flexibel. Ein Klick „on the go“ und die Sache läuft und der Steuerberater dankt’s.

